Notfall am Arbeitsplatz


Selbstschutz hat Vorrang
Notfall am Arbeitsplatz

Jeder hofft, dass er nie mit einem Notfall am Arbeitsplatz konfrontiert wird. Doch wenn es wirklich einmal zu einem Unglück kommt, zählt jede Minute – gleich ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt. Der TÜV Rheinland informiert, was dann zu tun ist.

Ersthelfer müssen benannt sein

Ersthelfer müssen schon in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern benannt und ausgebildet werden. Dies besagt § 26 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 1. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. In einer zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Verbrennungen über die Versorgung von Wunden mit bedrohlichen Blutungen bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei Jahre in eintägigen Trainings auffrischen. Seit 2013 sind in Unternehmen neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben.

Im Notfall greift die Rettungskette

Im Ernstfall beschreibt die sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Der Ablauf und die Kontaktdaten von internen und externen Helfern müssen allen Mitarbeitern bekannt sein. Möglich ist dies über das interne Telefonbuch mit allen Notfallrufnummern oder über Aushänge, beispielsweise am schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Angaben wie die Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit.

Selbstschutz hat Vorrang

Vor der Hilfeleistung stehen vorbereitende Maßnahmen: Verunglückte müssen vor einer akuten weiteren Gefahr wie Absturz oder Feuer geschützt werden. Allerdings hat hier der Selbstschutz des Helfers Vorrang. Im nächsten Schritt gilt es, den Unfall zu melden – bei leichteren Verletzungen an den Ersthelfer im Unternehmen, bei größeren Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Fällen über die Notrufnummer 112.
Wichtig ist es, beim Notruf alle Fragen der Leitstelle zu beantworten. Im Anschluss gilt es, bis zum Eintreffen der Helfer, Erste Hilfe zu leisten und den Betroffenen gegebenenfalls zu beruhigen. Die Rettungskräfte übernehmen die Versorgung sowie den Transport des Verunglückten ins Krankenhaus.

Hilfe leisten ist Pflicht

Kommt es zu einem Notfall, ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten. Kenntnisse über Erste Hilfe haben viele unter anderem im Rahmen der Führerscheinausbildung erworben. Dabei muss niemand Angst vor Fehlern haben: Nichts zu tun ist für den Verletzten gefährlicher als eine Hilfe, die nicht ganz korrekt erfolgt. Handelt der Helfer nach bestem Wissen und kann er nicht erkennen, dass eine Hilfsmaßnahme zu einer Verschlimmerung führt, muss er nicht mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Im Gegenteil: Unterlässt er Hilfe, macht er sich strafbar.

Quelle: TÜV Rheinland

Vertrauen Sie unserer Kompetenz. Ihrer Gesundheit zuliebe!

Wir sind mehr als eine Apotheke, denn wir kümmern uns um Ihre Gesundheit, Ihre Schönheit, Ihre Wünsche und Ihre Fragen. „Einfach um Sie“!

Hier erfahren Sie mehr.....

News

Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Aufpassen bei Säuglingen

Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.   mehr

Im Sommer droht Gewitterasthma
Im Sommer droht Gewitterasthma

Wenn Atemnot in der Luft liegt

Gewitter und eine hohe Pollenbelastung sind eine gefährliche Kombination für Menschen mit Asthma oder andere allergischen Erkrankungen. Denn während des Unwetters und kurz danach droht ihnen ein Gewitterasthma.   mehr

Sonnenschutz für die Lippen
Frau trägt im Auto kosmetischen Lippenstift auf. Vor Sonnenbrand bewahren nur spezielle Sonnenschutz-Produkte.

Sonnenbrand-Gefahr nicht ignorieren

Sonnencreme gehört im Sommer für die meisten zur Grundausstattung. Doch kaum jemand denkt daran, auch die Lippen vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei ist die empfindliche Lippenhaut ganz besonders gefährdet.   mehr

Warzen bekämpfen – so geht’s
Warzen bekämpfen – so geht’s

Lästiges Hautproblem

Warzen sind ein häufiges Problem. Vor allem Kinder und Jugendliche bringen sie gerne aus Hallenbädern und Gemeinschaftsduschen mit. Wie wird man sie am besten wieder los?   mehr

Nur ein Kopfkissen beim Glaukom?
Nur ein Kopfkissen beim Glaukom?

Damit der Druck nicht steigt

Beim grünen Star ist es wichtig, den Augeninnendruck zu senken. Dazu gehört nicht nur die regelmäßige Verwendung der verordneten Augentropfen. Offenbar ist es auch besser, beim Schlafen auf ein zweites Kopfkissen zu verzichten.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Mai

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Haut schützen, Auslöser meiden

Mit starkem Juckreiz und oft deutlich sichtbaren Hautveränderungen belastet die Neurodermitis Kinder ... Zum Ratgeber
Viva Apotheke
Inhaberin Fatimzahra Echchami
Telefon 0211/55 04 26 80
Fax 0211/55 04 26 82
E-Mail service@viva-apotheke.com